* auch Fachanwalt für Familienrecht und Miet- und Wohungseigentumsrecht

ANWALTSGEBÜHREN - KOSTEN

Für das Erstberatungsgespräch oder die sodann folgende außergerichtliche Tätigkeit können Sie sich unter Vorlage Ihrer Verdienstbescheinigung und Ihres Mietvertrages einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht aushändigen lassen. Wenn Sie im Besitz eines Berechtigungsschein für Beratungshilfe sind, können Sie von uns sehr kostengünstig eine Beratung erhalten. Sie müssen dann lediglich eine Gebühr von 15,00 € für Beratungshilfe bezahlen. Dies betrachten wir als Teil unseres sozialen Auftrages, sodass wir Ihnen auch diese Möglichkeit anbieten.

Für eine anstehende gerichtliche Auseinandersetzung gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH). Über die Prozesskostenhilfe wird einkommensschwachen Personen seitens des Staates eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Auch hierüber können wir Sie gerne aufklären.