Haben Sie den Verdacht, nicht richtig behandelt worden zu sein oder sind Sie gar sicher, dass bei Ihrer Behandlung Fehler passiert sind?
Nach dem Arzthaftungsrecht kann gegen den Sie behandelnden Arzt oder das Klinikum Schadenersatz geltend gemacht und Schmerzensgeld gefordert werden. Darüber hinaus ist auch die Feststellung möglich, dass Ihnen auch etwaige zukünftige materielle Schäden und ein nicht immer voraussehbarer immaterielle Schaden ersetzt werden muss.