* auch Fachanwalt für Familienrecht und Miet- und Wohungseigentumsrecht

FAMILIENRECHT

Einen der sensibelsten und häufig emotionalsten Bereich des Familienrechts bilden Verfahren, in denen das Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder betroffen sind. Wir fühlen uns hierbei insbesondere der gesetzlichen Vorgabe verpflichtet, wonach für Entscheidungen in diesem Bereich das Kindeswohl maßgeblich ist.

Das Sorgerecht umfasst im Regelfall die Rechte der Eltern oder Sorgeberechtigten gegenüber ihren Kindern.

Das Umgangsrecht beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern oder der Eltern mit dem Kind, in besonders gelagerten Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit Dritten (Großeltern, Geschwister, ...).

Sie überlegen einen Ehevertrag anzuschließen oder haben bereits einen? Durch einen Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung. Da ein Ehevertrag besonders einschneidende Regelungen enthalten kann, hält der Gesetzgeber die Beratung durch einen Notar oder Anwalt als unparteiischen Berater für unverzichtbar. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in ganz seltenen Fälle auch nach rechtskräftiger Scheidung.

Lassen Sie sich also rechtzeitig durch uns beraten.