Auch wenn Sie Ihre Ehe sehr wahrscheinlich mit keinem Gedanken an eine spätere Scheidung eingegangen sind, so ist eine solche manchmal doch unausweichlich. Erst die Scheidung ist die formelle Beendigung einer Ehe. Welche rechtlichen Schritte nötig sind und was beachtet werden muss hinsichtlich möglicher Scheidungsfolgesachen erfahren Sie bei uns in einem Beratungstermin.
Während des Trennungsjahres oder nach der Scheidung spielt der zu leistende oder zu erhaltende Unterhalt eine wichtige Rolle. Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben. Erste Anhaltspunkte gibt die Düsseldorfer Tabelle, welche erst zum 01.01.2010 eine deutliche Erhöhung beinhaltet.
Wir überprüfen etwaige Unterhaltsansprüche für oder gegen Sie und nennen Ihnen konkrete Zahlen hinsichtlich des zu leistenden oder zu bekommenden Unterhalts für Ihre minderjährigen oder bereits volljährigen Kinder.
Haben Sie während der Ehe in der klassischen Form der Gütergemeinschaft gelebt, so müssen Zugewinnansprüche für oder gegen Sie überprüft werden. Der Zugewinn bezeichnet die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen eines Ehegatten am Tag der Eheschließung und dem Endvermögen an dem Tag, an dem die Zugewinngemeinschaft endet (=Tag der Zustellung des Scheidungsantrages).
Auch in diesem Bereich treten oft rechtliche Probleme auf, insbesondere geht es um IHR Geld. Lassen Sie sich rechtzeitig durch uns beraten.
Einen der sensibelsten und häufig emotionalsten Bereich des Familienrechts bilden Verfahren, in denen das Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder betroffen sind. Wir fühlen uns hierbei insbesondere der gesetzlichen Vorgabe verpflichtet, wonach für Entscheidungen in diesem Bereich das Kindeswohl maßgeblich ist.
Das Sorgerecht umfasst im Regelfall die Rechte der Eltern oder Sorgeberechtigten gegenüber ihren Kindern.
Das Umgangsrecht beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern oder der Eltern mit dem Kind, in besonders gelagerten Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit Dritten (Großeltern, Geschwister, ...).
Sie überlegen einen Ehevertrag anzuschließen oder haben bereits einen? Durch einen Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung. Da ein Ehevertrag besonders einschneidende Regelungen enthalten kann, hält der Gesetzgeber die Beratung durch einen Notar oder Anwalt als unparteiischen Berater für unverzichtbar. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in ganz seltenen Fälle auch nach rechtskräftiger Scheidung.
Lassen Sie sich also rechtzeitig durch uns beraten.