* auch Fachanwalt für Familienrecht und Miet- und Wohungseigentumsrecht

REISERECHT

Wollen sie Reisemängel oder Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter geltend machen müssen Sie daran denken, Ihre Ansprüche bis spätestens einen Monat nach Reiserückkehr beim Reiseveranstalter schriftlich anzumelden.

Insoweit gibt es Einiges zu beachten, wobei wir Sie darüber informieren können, unter welchen Voraussetzungen Sie als Betroffene(r) zu Ihrem Recht kommen.

Wir beraten im Reiserecht bei Pauschal- oder Individualreisen und Flugreisen in Bezug auf Ihren Reisevertrag und etwaige Reisemängel und beziffern wenn vorhanden erste Schadensersatzansprüche anhand der Frankfurter Tabelle.