Als Strafverteidiger vertreten wir Beschuldigte und Angeklagte in allen Verfahren. Beginnend mit dem Ermittlungsverfahren über das Strafverfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht bis hin zum Berufungs- bzw. Revisionsverfahren. Natürlich nehmen wir auch die Interessen von Angeklagten und Beschuldigten in Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldverfahren wahr. Dies gilt auch für Jugendliche und Heranwachsende deren Verfahren sich nach den Grundsätzen des Jugendstrafrechts richten.
Dabei empfiehlt es sich in der Regel, dass sich der Anwalt möglichst früh für Sie in die Ermittlungen einschaltet. Warum, dass sagen wir Ihnen beim ersten Kontakt mit Ihnen.