Die Anwaltsgebühren
In unseren ersten Gesprächen werden wir zunächst die zu erwartenden Kosten mit Ihnen besprechen. Es ist für uns selbstverständlich, auf etwaige Prozessrisiken hinzuweisen und Ihnen die damit einhergehende Kostensituation verständlich zu erklären.
Die Kosten sowohl der außergerichtlichen Vertretung als auch eines gerichtlichen Verfahrens richten sich nach dem Streitwert der Sache. Dieser wird im Rahmen der Erstberatung für Sie ermittelt weshalb uns bereits im Erstberatungsgespräch eine konkrete Bezifferung der Kosten möglich ist.
Auch bieten wir Ihnen selbstverständlich eine erste Prüfung Ihrer Ansprüche zu den Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung an. Bringen Sie zum ersten Termin nur Ihre Versicherungsnummer mit, wir übernehmen gerne die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer und fordern die Deckungsschutzzusage für Sie ein. Das minimiert Ihren Aufwand.
Sie haben kein Geld für einen Rechtsanwalt oder einen möglichen Rechtsstreit vor Gericht? Keine Sorge, Sie haben einen Rechtsanspruch auf einen Rechtsanwalt.
Für das Erstberatungsgespräch oder die sodann folgende außergerichtliche Tätigkeit können Sie sich unter Vorlage Ihrer Verdienstbescheinigung und Ihres Mietvertrages einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht aushändigen lassen. Wenn Sie im Besitz eines Berechtigungsschein für Beratungshilfe sind, können Sie von uns sehr kostengünstig eine Beratung erhalten. Sie müssen dann lediglich eine geringe Gebühr für Beratungshilfe bezahlen. Dies betrachten wir als Teil unseres sozialen Auftrages, sodass wir Ihnen auch diese Möglichkeit anbieten.
Für eine anstehende gerichtliche Auseinandersetzung gibt es die Möglichkeit der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH). Über die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe wird einkommensschwachen Personen seitens des Staates eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Auch hierüber können wir Sie gerne aufklären.