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Erbrecht

Im Falle des Vererbens als auch des Erbens stehen Ihnen umfangreiche Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer ganz persönlichen erbrechtlichen Interessen zur Verfügung. Damit Sie diese auch optimal nutzen können, bieten wir Ihnen Rechtsberatung. insbesondere:



Vor dem Erbfall bei der

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  • Vermögensübertragung durch Vorweggenommene Erbfolge

  • Aufsetzung Ihres Testamentes / Erbvertrages

  • Festlegung von Teilungsanordnungen zum Nachlass

  • Vermögenssicherung des Nachlasses durch erbrechtliche Anordnungen

 

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Nach dem Erbfall bei der

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  • Ermittlung der Erbfolge / Beantragung des Erbscheins

  • Annahme / Ausschlagung der Erbschaft

  • Anfechtung des Testamentes / Erbvertrages

  • Abwehr von Nachlassschulden

  • Durchsetzung von Auskunftsrechten / -pflichten

  • Teilung des Nachlasses

  • Auslegung / Bewertung letztwilliger Verfügungen

  • Anmeldung / Abwehr von Pflichtteilsansprüchen / des Zusatzpflichtteils

  • Bewertung von Ausgleichs- und Anrechnungspflichten

  • Durchsetzung von Vermächtnissen / Auflagen

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