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Ordnugswidrigkeitsverfahren/
Bußgeldverfahren

Als Strafverteidiger vertreten wir Beschuldigte und Angeklagte in Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldverfahren. Dies gilt auch für Jugendliche und Heranwachsende deren Verfahren sich nach den Grundsätzen des Jugendstrafrechts richten.

 

Beginnend mit dem Ermittlungsverfahren über das Strafverfahren vor dem Amtsgericht begleiten wir Sie und vertreten Ihre Interessen. Dabei empfiehlt es sich in der Regel, dass sich der Anwalt möglichst früh für Sie in die Ermittlungen einschaltet, beispielsweise Akteneinsicht, bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder bei Gericht nimmt.

 

Warum, das teilen wir Ihnen beim ersten Kontakt mit uns mit.

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