Familienrecht
Auch wenn Sie Ihre Ehe sehr wahrscheinlich mit keinem Gedanken an eine spätere Scheidung eingegangen sind, so ist eine solche manchmal doch unausweichlich. Erst die Scheidung ist die formelle Beendigung einer Ehe. Welche rechtlichen Schritte nötig sind und was beachtet werden muss hinsichtlich möglicher Scheidungsfolgesachen erfahren Sie bei uns in einem Beratungstermin.
Während des Trennungsjahres oder nach der Scheidung spielt der zu leistende oder zu erhaltende Unterhalt eine wichtige Rolle. Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben. Erste Anhaltspunkte gibt die Düsseldorfer Tabelle, welche regelmäßig eine Anpassung und damit unter Umständen auch deutliche Erhöhung beinhaltet.
Wir überprüfen etwaige Unterhaltsansprüche für oder gegen Sie und nennen Ihnen konkrete Zahlen hinsichtlich des zu leistenden oder zu bekommenden Unterhalts für Ihre minderjährigen oder bereits volljährigen Kinder.
Haben Sie während der Ehe in der klassischen Form der Gütergemeinschaft gelebt, so müssen Zugewinnansprüche für oder gegen Sie überprüft werden. Der Zugewinn bezeichnet die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen eines Ehegatten am Tag der Eheschließung und dem Endvermögen an dem Tag, an dem die Zugewinngemeinschaft endet (=Tag der Zustellung des Scheidungsantrages).
Auch in diesem Bereich treten oft rechtliche Probleme auf, insbesondere geht es um ihr Geld. Lassen Sie sich rechtzeitig durch uns beraten.